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Verw.-Gericht Hannover: Komm. Wildtierverbot rechtswidrig
Stefan


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"Mit Beschluss vom 12. Januar 2017 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Eilverfahren entschieden, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot" auszusprechen.", schreibt das Justizorgan in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Der Rat der Stadt Hameln hatte am 15.06.2016 entschieden, dass kommunale Flächen nur noch an Circusse vergeben werden, die keine Wildtiere mit sich führen. Dagegen hatte ein Circusunternehmen geklagt, dass im April 2017 in der Stadt gastieren will.

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied jetzt, dass ein solches Verbot nur vom Bundesgesetzgeber erlassen werden kann. "Weil die Antragstellerin über eine entsprechende Erlaubnis verfüge, greife der Beschluss der Antragsgegnerin in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Antragstellerin ein und stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Zirkussen mit gegenüber Zirkussen ohne Wildtiere dar.", heißt es in der Mitteilung weiter. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch bei der nächsthöheren Instanz eingelegt werden.

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Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Markus


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Die Stadt Offenburg sieht sich durch das Gerichtsurteil in ihrer Haltung bestätigt, dass kommunale Wildtierverbote unzulässig sind. Das berichtet die Badische Zeitung. Zusätzlich hat der Gemeinderat im Dezember eine Resolution auf den Weg gebracht, die – wie das Hannoveraner Gericht – den Bund zu einer endgültigen Klärung der Frage auffordert, ob Wildtiere im Circus gehalten werden dürfen.
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Markus


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Nach einem Bericht der Schaumburger Nachrichten hat die Stadt Hameln Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover eingelegt. Sie will ihr "kommunales Wildtierverbot" beibehalten, das von den Richter für rechtswidrig erklärt wurde. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
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benedikt
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtswidrigkeit sogenannter „Wildtierverbote“ bestätigt. In einer Pressemitteilung heißt es zur Entscheidung: "Danach kann eine Kommune einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, die Überlassung kommunaler Flächen weder allgemein noch im Rahmen von Regelungen über die Benutzung ihrer öffentlicher Einrichtungen aus tierschutzrechtlichen Gründen versagen. Darüber hinaus greift das „Wildtierverbot" auch unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein, denen das Mitführen von Wildtieren auf diese Weise nicht mehr möglich sein soll." Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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Markus


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Vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hat der Verband Deutscher Circusunternehmen (VDCU) - wie anderen Städte auch - der Stadt Potsdam mit Klagen gedroht, sollte das dort geltende und rechtswidrige "kommunale Wildtierverbot" nicht aufgehoben werde. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten darüber.

Die Städte Soest und Bremen haben dem VDCU schriftlich mitgeteilt, dass es dort keine Wildtierverbote gibt und auf Grund der aktuellen Rechtslage auch nicht geben wird. Das teilte der Verband mit.
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Markus


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"Ausverkauftes Haus - 1.400 Menschen jubeln auf dem Tönebönplatz .... Die Hamelner haben abgestimmt und wollen - entgegen dem Willen der Stadtverwaltung Hameln - den Zirkus mit Tieren sehen!", meldet der Zirkus Charles Knie nach der heutigen Nachmittagsvorstellung.
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Jonas


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Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute das dortige Wildtierverbot aufgehoben, berichtet der VDCU auf Facebook. Das Gericht gab damit einer Klage des Circus Probst statt und berief sich auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Stadt Schwerin kann aber noch Berufung einlegen.
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Markus


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Jonas hat Folgendes geschrieben:
Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute das dortige Wildtierverbot aufgehoben, berichtet der VDCU auf Facebook. Das Gericht gab damit einer Klage des Circus Probst statt und berief sich auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Stadt Schwerin kann aber noch Berufung einlegen.


Die Stadt Schwerin plant nicht in Berufung zu gehen. Vielmehr dürfen Zirkusse mit Wildtieren bis auf Weiteres wieder in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern gastieren. Die Stadtverwaltung kündigte am Donnerstag an, die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin akzeptieren zu wollen. Das Gericht hatte die Stadt am Mittwoch dazu verpflichtet, dem Circus Probst eine Fläche im Stadtteil Krebsförden für sein Gastspiel zur Verfügung zu stellen. "Die Stadt Schwerin sieht für ein Beschwerdeverfahren gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zum Wildtierverbot in der Landeshauptstadt keine guten Erfolgsaussichten", sagte Stadtsprecherin Michaela Christen am Donnerstag laut einem Bericht des NDR.
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Jonas


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Das Wildtier-Verbot in Rostock steht auf der Kippe, berichten die Norddeutschen Neuesten Nachrichten. Grund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg. Oberbürgermeister Roland Methling geht davon aus, dass bei einer Klage gegen das Rostocker Verbot das zuständige Gericht der Line des OVG Lünebürg folgen werde. Der Circus Afrika, der u.a. mit Elefanten und Zebras in Rostock gastieren will, hatte nach Ablehnung der Bewerbung aufgrund des Wildtier-Verbotes schon auf das neue Urteil hingewiesen. Ein Brief des VDCU, in dem Klagen von mehreren Circussen angekündigt werden, sei außerdem schon im Rathaus eingetroffen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb ein vorsorgliches Aufheben des Verbotes, um Gerichtskosten zu sparen. Allgemein sieht und sah die Verwaltung das Verbot problematisch, da schon beim Beschluss auf Veranlassung der Grünen rechtliche Schwierigkeiten befürchtet worden waren und die Zuständigkeit beim Bund und nicht den Kommunen liege.
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benedikt
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Das Schweriner Verwaltungsgericht hat heute das dortige Wildtierverbot aufgehoben, berichtet der VDCU auf Facebook. Das Gericht gab damit einer Klage des Circus Probst statt und berief sich auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Stadt Schwerin kann aber noch Berufung einlegen.


Die Stadt Schwerin plant nicht in Berufung zu gehen. Vielmehr dürfen Zirkusse mit Wildtieren bis auf Weiteres wieder in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern gastieren. Die Stadtverwaltung kündigte am Donnerstag an, die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin akzeptieren zu wollen.


Entgegen ersten Äußerungen wird die Stadt Schwerin doch in Berufung gehen, um das vom Verwaltungsgericht gekippte Wildtierverbot aufrechtzuerhalten. Dies teilte eine Sprecherin gegenüber dem Magazin Schwerin Lokal mit.

Demnach hätten sich Teile der Stadtvertretung für eine Beschwerde ausgesprochen. Namentlich wird die Fraktion der Unabhängigen Bürger genannt. In ihren Augen werde die "Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden beschränkt", indem man gegenüber dem Gericht "einknicke". Den Circus-Unternehmen wirft Fraktionsvorsitzender Silvio Horn öffentliche eine böse Masche vor: "Die großen Zirkusse haben mittlerweile eine Strategie entwickelt: Sie gehen systematisch in die Städte, die ein kommunales Wildtierhaltungsverbot erlassen haben. Bestätigen sie gegenüber den Behörden anfangs noch, sich an das entsprechende Wildtierverbot halten zu wollen, ziehen sie dann kurz vor Auftrittstermin im einstweiligen Rechtsschutz vor die Gerichte. Dem muss dringend Einhalt geboten werden."

Gleichwohl sehe die Stadtverwaltung keine große Aussicht auf Erfolg in der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Diese Haltung, dass betont die Stadtprecherin gegenüber dem Magazin, habe sich auch jetzt nicht geändert.
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Jonas


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benedikt hat Folgendes geschrieben:
Entgegen ersten Äußerungen wird die Stadt Schwerin doch in Berufung gehen, um das vom Verwaltungsgericht gekippte Wildtierverbot aufrechtzuerhalten. Dies teilte eine Sprecherin gegenüber dem Magazin Schwerin Lokal mit.


Wie der VDCU auf Facebook mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Widerspruch der Stadt Schwerin abgelehnt und damit wie das Verwaltungsgericht Schwerin das Wildtierverbot gekippt. Nach dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nun ein zweites Gericht gleicher Instanz die Rechtswidrigkeit von Wildtierverboten bestätigt.
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Verw.-Gericht Hannover: Komm. Wildtierverbot rechtswidrig
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