Chapiteau.de-News Foren-Übersicht
Chapiteau.de-News
Nachrichtenportal für Circus, Varieté und mehr

Neue Antwort erstellen
Busch: Gericht untersagt Angabe "Das Original"
Markus


Anmeldedatum: 10.11.2007
Beiträge: 8716
Wohnort: Bad Mergentheim
Antworten mit Zitat
Der Circus Busch der Familie Hardy Scholl darf nicht mehr den Namenszusatz „Das Original“ verwenden. Dies hat das Kammergericht Berlin am 6. Oktober 2015 entschieden, wie Richterin Annette Gabriel, Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, auf Anfrage von Chapiteau.de bestätigte.

Wie die Pressesprecherin erklärte, habe die „Antragstellerin“, zu der keine weiteren Angaben gemacht wurden, ein Eilverfahren (einstweiliges Verfügungsverfahren) angestrengt. Dem Antragsgegner, also dem Lizenznehmer des Circusnachfahren Paul Busch, sollte einstweilen untersagt werden, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs“ die Angabe „Das Original“ zu verwenden. Das Landgericht hatte den Antrag zunächst zurückgewiesen, doch in der nächsthöheren Instanz, vor dem Kammergericht, hatte die Antragstellerin Erfolg.

Wie die Pressesprecherin unserem Online-Magazin mitteilte, ist das Kammergericht der Auffassung, "dass die Bezeichnung ‚das Original‘ bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung erwecke, bei dem beworbenen Zirkus handele es sich um ein langjährig bestehendes Unternehmen, das auf den Gründer des ursprünglichen Circus‘ zurückgehe". Und weiter: "Der Antragsgegner erwecke damit die unzutreffende Vorstellung, er betreibe einen traditionsreichen Circus. Der Umstand, dass der Lizenzgeber an Eides Statt versichert habe, er sei als künstlerischer Leiter im Circus des Antragsgegners tätig, möge zwar einen gewissen Bezug zu dessen Urgroßvater herstellen, stelle aber keine Fortführung einer langjährigen und kontinuierlichen Circustradition dar.“ Im Falle einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, erklärte die Pressesprecherin.

Auf weitere Nachfrage teilte die Pressesprecherin mit, dass das Kammergericht nicht darüber zu befinden hatte, ob das Auftreten unter dem Namen „Circus Busch“ ohne Zusatz zulässig ist: „Diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens.“
Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
Busch: Gericht untersagt Angabe "Das Original"
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neue Antwort erstellen