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Festnahme eines Knie-Artisten nach Derniere in Lugano
Stefan


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Am heutigen Nachmittag hat das Medienbüro des Schweizer National-Circus Knie folgende Mitteilung versendet: "Die Gebrüder KNIE Schweizer National-Circus AG bestätigt, dass am Sonntagabend ein Ensemble-Mitglied des Zirkus festgenommen wurde. Die Gründe für die Festnahme sind unserem Unternehmen nicht bekannt. Es gilt wie üblich die Unschuldsvermutung. Einen Zusammenhang zwischen der Festnahme und dem Circus KNIE gibt es aus unserer Sicht nicht."

Wie der Blick und die NZZ berichten, soll es sich dabei um einen Clown handeln. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft IV in Zürich. Der Verdächtige wurde noch am gleichen Abend an die Behörden in Zürich übergeben, befindet sich aber wieder auf freiem Fuß, so die Berichte. Der genaue Grund für die Verhaftung ist unbekannt.


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Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Markus


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Bei dem kurzzeitig verhafteten Circuskünstler handelt es sich, wie inzwischen allgemein bekannt, um David Larible. Inzwischen hat er dem "Blick" ein Exklusivinterview gegeben und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Diese lauten, er habe einer 14-Jährigen Zungenküsse gegeben.
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Markus


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Der Prozess gegen Clown David Larible geht am 15. August vor dem Zürcher Bezirksgericht über die Bühne. Die Staatsanwältin fordert wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung eine bedingte Geldstrafe von 19.200 Franken ("auf Bewährung") sowie eine Buße von 600 Franken. Zudem fordert sie für den Künstler eine fünfjährige Landesverweisung.

Laribles Anwalt Valentin Landmann weist die Vorwürfe weiter zurück. Trotz des großen Medienrummels seien auch keine ähnlichen Anschuldigungen von irgendeiner Seite erhoben worden, so Landmann weiter gegenüber dem Blick.
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Jonas


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Die Limmattaler Zeitung berichtet über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Zudem wird das Instagram-Profil der Jugendlichen analysiert.
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Markus


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David Larible wurde am Dienstag wegen sexueller Handlungen mit einem Kind vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 120 Franken – das sind 19.200 Franken – bestraft. Zudem muss er das Land für fünf Jahre verlassen und der 14-jährigen Privatklägerin rund 1400 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Sie beschuldigte den Clown, am 24. Oktober 2016 der 14-Jährigen auf ein Hotelzimmer gegangen zu sein, ihr drei Zungenküsse gegeben und sie am Rücken und der Taille gestreichelt zu haben. Er habe sie zudem auf das Décolleté geküsst.

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die Aussagen des Mädchens klar glaubhafter und überzeugender gewesen seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laribles Anwalt kündigte an, dass man das Obergericht anrufen werde, da sein Mandanat unschuldig sei.
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Markus


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David Larible hat seine Berufung größtenteils zurückgezogen. Dies teilte das Zürcher Obergericht am Dienstag mit. "Insbesondere ist der Schuldpunkt nicht mehr angefochten", heißt es in der Mitteilung. Die Berufung beschränke sich jetzt nur noch auf die Frage der Landesverweisung aus der Schweiz sowie die Kosten. Wie Valentin Landmann, der Anwalt des Clowns, gegenüber Keystone-SDA sagte, erfolgt der Rückzug auf Wunsch von Larible. "Der Rückzug ist aber kein Schuldeingeständnis", betonte Landmann. Sein Mandant sei einfach prozessmüde und wolle einen Schlussstrich ziehen. Die Berufung erfolge im schriftlichen Verfahren, schreibt das Gericht weiter. Die Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht vom 4. September findet deshalb nicht statt, berichtet bluewin.ch.
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Festnahme eines Knie-Artisten nach Derniere in Lugano
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