Im Vorfeld des Gastspiels des Zirkus Charles Knie hat der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis), Michael Jann, gegenüber
NOKZeit erklärt, dass es in der Kommune kein Wildtierverbot geben wird: "Die Materie des Tierschutzes unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit Erlass des Tierschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Da der Begriff und der Umfang des Tierschutzes in den Regelungen des Tierschutzgesetzes abschließend geregelt sind, dürfen die Kommunen keine widersprechenden Entscheidungen treffen. (..) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg führte aus, dass kommunale Satzungen, nach der Städte Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen dürfen, rechtswidrig sind. Eine Kommune könne einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfüge, die Übertragung kommunaler Flächen weder allgemein noch im Rahmen von Regelungen über die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen aus tierschutzrechtlichen Gründen versagen. Darüber hinaus greife das „Wildtierverbot“ auch unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein. Seitens der Stadt wurde aufgrund der vorgenannten Punkte der Erlass eines kommunalen Wildtierverbots nicht weiter verfolgt.“