Die österreichische Regierung hat Erleichterungen für die Gastronomie, die Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschlossen. Nachdem bereits Mitte Juni die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen und Getränke sowie auf Eintrittskarten, etwa für Tierparks oder Museen, auf 5 Prozent vereinbart worden war, sind nun weitere Bereiche wie die Beherbergung ergänzt worden. Explizit genannt sind auch "Schaustellungen sowie der Besuch von Circusveranstaltungen".
Die Maßnahmen sind mit 01. Juli 2020 wirksam und zunächst bis zum Ende des Jahres befristet. "Wir tun alles, was möglich ist, um Gastronomie und Tourismus bestmöglich bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Diese bis Jahresende befristete Steuersenkung ist ein wichtiger Teil im Paket der schon bestehenden Unterstützungen", betont die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger auf der
Homepage des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.