Nun hat sich der Berufsverband der Tierlehrer in die Angelegenheit eingeschaltet und - richtigerweise - darauf hingewiesen, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig ist, da er gegen das Tierschutzgesetz und das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Berufsausübung verstößt. Zirkusunternehmen und eigenständige Tierlehrer benötigen, so der Verband, zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes, die bundesweit gültig ist. Den Kommunen fehle schlicht die Ermächtigung, ins Tierschutzgesetz einzugreifen. Daher könne die Stadt einem Zirkus die Nutzung des Festplatzes nicht generell untersagen. „Ein Zirkusbetreiber hat genauso ein Anrecht auf Nutzung eines städtischen Festplatzes als öffentliche Einrichtung wie jeder andere auch“, sagt Kröplin.
Für den Bundesvorsitzenden entbehrt überdies die Forderung nach einem tierfreien Zirkus jeder Grundlage. Die Tierhaltung im Zirkus habe sich laufend und insbesondere in den vergangenen 20 Jahren sehr positiv entwickelt, betont der Verband der Tierlehrer. Grundsätzlich gehe es den Tieren im Zirkus gut. Schwarze Schafe gebe es in jeder Branche.
Außerdem ist Kröplin davon überzeugt, dass Tierhaltung routinemäßig nirgends so intensiv kontrolliert werde wie im Zirkus. Mit jeder Gastspielstadt falle ein Zirkus in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Veterinäramts.
Der Verband der Tierlehrer hat Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) aufgefordert, den Beschluss bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückzunehmen und überdies die Kommunalaufsicht eingeschaltet, „damit die Stadt sich künftig wieder rechtskonform verhält“.
Der Verwaltungschef will nun "in aller Ruhe prüfen, ob die Forderungen des Verbands rechtskonform sind", kündigte Becker im Gespräch mit dem ECHO an.
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