Markus
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Verfasst am: 15.12.2014, 23:33 |
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Im Chemnitzer Stadtrat gibt es nach einem Medienbericht einen neuen Anlauf für ein sog. kommunales Wiltierverbot. Eine Analyse der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) geht laut dem Beitrag davon aus, dass der Hinweis auf "sachliche Gründe" genüge, um Dressuren mit Wildtieren auf dem städtischen Richard-Hartmann-Platz zu untersagen. Entscheidend ist laut DJGT, dass die Nichtzulassung nur einen Teil des Zirkus' - eben die Wildtierhaltung - betrifft. Sachliche Gründe bestünden, wenn ein Zirkus Tiere mit sich führt, von denen der Bundesrat festgestellt habe, dass sie beim Transport "schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt sind." Auf dieser rechtlich unverbindlichen Liste des Bundesrates stehen demnach Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde.
Der fraktionsübergreifende Vorstoß ist nicht der erste Anlauf für ein Wildtier-Verbot in Chemnitz. Bereits im Oktober 2007 hatte der Stadtrat eine ähnliche Regelung beschlossen. Nachdem jedoch eine Bewerbung des Circus Voyage abgelehnt worden war, klagten dessen Anwälte vor dem Verwaltungsgericht - und bekamen Recht. Laut dem Urteil von 2008 hatte die Stadt Chemnitz mit ihrem Verbot in die Berufsfreiheit der Circusmacher eingegriffen.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass sog. kommunale Wildtierverbote eindeutig rechtswidrig sind.
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