Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat jetzt entschieden, dass Circusartisten keine klassischen Arbeitnehmer sind, sondern den Status eines "freien Dienstnehmers" haben. Damit stünden ihnen auch keine Arbeitnehmerrechte wie eine Krankenversicherung über den Arbeitgeber zu.
Konkret wurde über einen Fall aus dem Jahr 2011 entschieden. Beim Zirkus Probst verunglückte zu Beginn der Saison ein Mitglied der Carlos Camadi-Truppe am Todesrad. Nachdem die anderen Truppenmitglieder feststellten, dass er nicht über den Circus krankenversichert war weigerten sie sich, weiter aufzutreten. Zirkus Probst kündigte den Vertrag, wogegen sich die Artisten wiederum mit einer Kündigungsschutzklage wehrten. Nachdem die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden, fällte das Bundesarbeitsgericht nun ein abschließendes Urteil.
Nachzulesen unter anderem beim
MDR und der
ZEIT.