Der Circus Krone hat sich erfolgreich gegen ein Auftrittsverbot in Ansbach durchgesetzt. Das berichtet die
Süddeutsche Zeitung. Die mittelfränkische Stadt darf das Unternehmen nicht wegen Löwen, Nashorn und Elefanten von ihrem Veranstaltungsgelände ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Mittwoch entschieden. Es gab einem Eilantrag statt, in dem der Zirkus gefordert hatte, den Veranstaltungsplatz auf einem ehemaligen Messegelände für ein Gastspiel im Oktober nutzen zu dürfen.
Der Stadtrat hatte im Sommer mit knapper Mehrheit beschlossen, die Fläche nur an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine Wildtiere mit sich führen. "Diese Widmung ist so nicht haltbar", sagt Alexander Heinold, Vorsitzender Richter am Ansbacher Verwaltungsgericht. Eine grundsätzliche Regelung über das Zur-Schau-Stellen von Wildtieren sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Die Stadt war der Ansicht, dass ein kommunales Veranstaltungsgelände ein freiwilliges Angebot sei und die Stadt dabei einen weiten Spielraum habe. Die Richter stellten klar, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht dazu berechtige, Tierhaltung zu unterbinden, die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaube. Das Verbot greife "in diskriminierender und nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein".
Der Circus Krone begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und kündigte an, weiter gegen solche Auftrittsbeschränkungen vorzugehen. Einige Städte hätten die Verbote von sich aus zurückgezogen, sagt Harald Ortlepp, der im Tourneebüro des Unternehmens arbeitet. "Da wo wir geklagt haben, haben wir gewonnen."
Die Stadt Ansbach hat die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Dann müsste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Thema befassen.