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simon
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Wie der SRF meldet, werden nun alle kulturellen Veranstaltungen mit über 50 Personen untersagt. Die Regelung gilt ab dem morgigen 28. Oktober.
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Stefan
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Unter dem Titel "Letzter Vorhang für Winterzirkusse gefallen" beschäftigt sich dieser Videobeitrag von "20 Minuten" mit dem Zirkus Stey und dem Circus Conelli. Von einem "relativ großen Verlust" spricht Martin Stey. Zumal man nicht wisse, wie es im kommenden Jahr weitergeht. Aufgrund des Zusammenhalts in der Familie werde man diese Krise überstehen.
Mit dem frühzeitigen Entscheid, die Saison 2020/21 abzusagen, habe man große Verluste vermeiden können, sagt Gergey Rüegg, Geschäftsführer von Conelli und dem Conny-Land. Da man aber viele Mitarbeiter habe, die beschäftigt werden müssen, habe man den Conny-Land Weihnachtszauber aus dem Boden gestampft. |
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Stefan
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Seit dem heutigen Samstag und bis zum 22. Januar 2021 sind öffentliche Veranstaltungen in der Schweiz verboten, wie der Bundesrat gestern beschlossen hat.
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Stefan
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Der Schweizer Bundesrat hat heute zu weiteren Öffnungsschritten getagt. So ist etwa vorgesehen, bei Veranstaltungen mit Publikum in Innenräumen ab 31. Mai 2021 statt bisher 50 dann 100 Zuschauer zuzulassen, sofern dies die epidemiologische Lage erlaubt, wie es in einer Medienmitteilung heißt. Zudem darf dann die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie heute ein Drittel. Diese und weitere Vorschläge sind heute zur Konsultation an die Kantone und weitere Gremien gegeben worden. Entschieden werden soll dann am 26. Mai 2021. An diesem Tag wird der Bundesrat auch "definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen fällen", so die Mitteilung.
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Stefan
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Der Bundesrat hat heute wieder über Öffnungsschritte hinsichtlich der Corona-Massnahmen in der Schweiz entschieden. Die zugehörige Medienmitteilung enthält folgende für die Eventbranche relevanten Punkte.
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt ab Montag, 31. Mai 2021 in Innenräumen ein Limit von 100 anstatt 50 Personen. Es darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen wird folgendes Stufenkonzept vorgestellt. 1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021 Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Pro Kanton können fünf Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben. 2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021 Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen liegt bei 3.000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität mit maximal 5.000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen. 3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10.000 Personen Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10.000 Personen stattfinden. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. |
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Stefan
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Ab dem morgigen Samstag gelten in der Schweiz deutliche Erleichterungen für (Groß-)Veranstaltungen, wie der Bundesrat mitgeteilt hat. "Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden", heißt es in der zugehörigen Medienmitteilung. Es muss ein Schutzkonzept vorliegen.
Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat (Dokumentation einer Covid-19-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines negativen Testergebnisses) gelten unter anderem folgende Regelungen. - Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen. - Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. - Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen. - Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden. |
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus.
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Stefan
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Ab dem 13.09.2021 gilt in der Schweiz im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Darüber informiert der Bundesrat in dieser Medienmitteilung. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis, so die Mitteilung. Der Bundesrat hat sich auch mit dem Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen befasst. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System technisch kompatibel.
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Markus
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Die Schweiz hat ab dem heutigen Donnerstag nahezu alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Die Zertifikatspflicht entfiel damit ganz, die Maskenpflicht teilweise, Einschränkungen im Privaten oder die Home-Office-Empfehlung gibt es ebenfalls nicht mehr.
Noch bis Ende März bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und Gesundheitseinrichtungen bestehen. Wer positiv getestet wird, muss weiterhin in Isolation. Ab 1. April aber sollen auch diese Massnahmen fallen. Dann wird auch die besondere Lage aufgehoben – vorausgesetzt, die positive Entwicklung bleibt, berichtet der Blick. |
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![]() | CH: Aktuelle Regelungen zu Veranstaltungen | ![]() |
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